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Wind

Sie möchten wissen, wie wir Windenergieanlagen entwickeln, bauen und betreiben und was Repowering bedeutet? In diesem Bereich erhalten Sie Antworten auf Fragen rund um das Thema Windenergie.

Trave EE Wind

Ein Flächennutzungsplan ist ein Planungsinstrument, das die Nutzung aller Flächen einer Gemeinde oder Kommune festlegt. Für den Bau von Windenergieanlagen ist der Flächennutzungsplan entscheidend, da er Vorrang-, aber auch Ausschlussflächen für diese Anlagen ausweist.

Dabei sind Vorrangflächen ausdrücklich für Windkraft vorgesehen, während Ausschlussflächen Bereiche markieren, wo keine Anlagen errichtet werden dürfen, wie beispielsweise in Naturschutz- oder Wohngebieten. So sorgt der Flächennutzungsplan für eine geordnete Entwicklung der Windenergie und bildet die Grundlage für Genehmigungsverfahren und detaillierte Bebauungspläne.

Windenergie hat in Deutschland eine vielversprechende Zukunft und gilt als zentraler Baustein der angestrebten Energiewende. Wir verfügen über gute Windressourcen, besonders an der Küste und Offshore. Technologische Fortschritte und sinkende Kosten machen Windkraft immer effizienter. Zudem schaffen staatliche Förderprogramme und gesetzliche Rahmenbedingungen Anreize für den Ausbau.

Der Windanlagentyp wird oft später festgelegt, da es mehrere Unwägbarkeiten gibt. Technologische Weiterentwicklungen können während der Planungsphase effizientere Modelle auf den Markt bringen. Auch wirtschaftliche Faktoren und Marktbedingungen können sich ändern. Zudem variieren Verfügbarkeit und Lieferzeiten der Anlagen. Die Flexibilität, die Anlagen zu einem späteren Zeitpunkt festzulegen, ermöglicht bei der finalen Auswahl der Anlagen die optimale Anpassung an aktuelle Gegebenheiten.

Repowering bietet eine Vielzahl an Vorteilen: Durch neue Technologien werden Windenergieanlagen leistungsfähiger und effizienter, was höhere Erträge und niedrigere Betriebskosten bedeutet.

Modernere Turbinen können mehr Energie auf weniger Fläche erzeugen, was besonders in urbanen Gebieten von Nutzen ist, denn die Gesamtanzahl der Windenergieanlagen im Windpark reduziert sich durch ein Repowering meistens deutlich.

Repowering verlängert aber auch die Nutzungsdauer bestehender Standorte und optimiert ihre Effizienz für eine nachhaltige Energiezukunft. Durch ein Repowering tragen technologische Innovationen dazu bei, CO2-Emissionen zu reduzieren und die Energiewende voranzutreiben.

Das Repowering von Windkraftanlagen sollte rechtzeitig vor dem Ende ihrer wirtschaftlichen Lebensdauer oder spätestens 5 Jahre vor dem Auslaufen der EEG-Förderung geplant werden. Eine frühzeitige Planung ermöglicht dabei die Einholung von Genehmigungen, Durchführung von Machbarkeitsstudien und Identifikation geeigneter Standorte für neue, leistungsfähigere Anlagen. So wird ein nahtloser Übergang sichergestellt und die kontinuierliche Stromproduktion gewährleistet

Ja, Windenergieanlagen können auch nach Ablauf der 20-jährigen EEG-Förderungsdauer weiterbetrieben werden. Nachdem die Einspeisevergütung ausläuft, haben Betreiber die Möglichkeit, ihre Anlagen wirtschaftlich weiterzubetreiben, indem sie den erzeugten Strom direkt vermarkten.

Häufig werden die Anlagen nach der Förderperiode technisch modernisiert, um ihre Leistungsfähigkeit zu optimieren und die Rentabilität zu erhöhen. Dieses sogenannte Repowering ermöglicht es den Anlagen, auch über die ursprüngliche Förderdauer hinaus einen Beitrag zur nachhaltigen Energieversorgung zu leisten.

Die gängige Laufzeit für Pachtverträge sind 25 Jahre ab Inbetriebnahme. Danach endet der Vertrag automatisch und die Windenergieanlage wird zurückgebaut oder ein Repowering wird projektiert.

Es besteht auch die Möglichkeit, den Betriebszeitraum zu verlängern, wenn beide Vertragsparteien, also Flächeneigentümer:in und die Trave EE das möchten. Hierzu bedarf es dann einer neuen vertraglichen Vereinbarung.

Im Durchschnitt benötigt die Errichtung eines Windparks von der Planung bis zur Inbetriebnahme vier bis fünf Jahre. Bei einer Photovoltaik-Freiflächenanlage zwei bis drei Jahre bis zur Inbetriebnahme.

Zunächst prüft die Trave EE, ob das Grundstück für Wind- oder Solaranlagen geeignet ist und einer Nutzung keine planungsrechtlichen Hindernisse z.B. in der Regionalplanung entgegenstehen. Sobald der Vertrag mit den Flächeneigentümer:innen geschlossen ist, gibt die Projektleitung die notwendigen Fachgutachten in Auftrag.

Externe Gutachter untersuchen dann die Auswirkungen des Vorhabens auf Natur und Umwelt. Diese naturschutzfachlichen Untersuchungen erstrecken sich über die komplette Vegetationsperiode eines Jahres und sind Voraussetzung für das sechs- bis neun-monatige Genehmigungsverfahren nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) bei Windenergieanlagen sowie des Bauleitplanverfahrens bei Photovoltaik-Freiflächenanlagen.

Wird die BImSchG-Genehmigung für die Windenergieanlage erteilt bzw. der Bebauungsplan für ein Sondergebiet Solar erteilt, kann eine Bankfinanzierung eingeholt werden. Der Bau der für den Standort optimalen Windenergie- oder Solaranlage benötigt in der Regel zwischen drei bis sechs Monaten.

Für den Abstand zwischen Windparks und Wohnhäusern gibt es keine bundeseinheitliche Regelung. Bayern und Nordrhein-Westfalen definieren feste Mindestabstände. In Schleswig-Holstein werden 800 bis 1.000 Meter empfohlen.

Ansonsten gilt die dreifache Höhe der Windenergieanlage als Richtwert für den Abstand zu Einzelhäusern. Für Wohnbebauung gilt die fünffache Höhe. Das bedeutet zum Beispiel, dass ein 180 Meter hohes Windrad 540 Meter von einem Einzelhaus und 900 Meter von einer Siedlung entfernt stehen muss.

Die einzuhaltenden Abstände werden in aller Regel durch die Bauleitpläne festgelegt.